Naturheilpraxis Stümpfl stellt sich vor
v.l.n.r.: Manfred Stümpfl, Sigrid Knödlseder, Carmen Stümpfl, Ines Stümpfl, Ludwig Stümpfl, Claudia Stümpfl, Barbara Köbler, Thomas Sümpfl, Betty Stümpfl
Gesundheit – der Einklang von Körper, Geist und Seele
Was macht uns krank? Und was macht uns wieder gesund? Eine Antwort darauf finden wir, wenn wir uns als Ganzes betrachten: Jeder Mensch besteht aus Körper, Geist und Seele. Ist das Gleichgewicht dieses Zusammenspiels dauerhaft gestört, können wir krank werden.
Die Hauptaufgabe in unserer Naturheilpraxis bei Passau ist es, Körper, Geist und Seele unserer Patienten wieder in Einklang zu bringen. Dabei arbeiten wir nicht nur mit unterschiedlichen, individuell abgestimmten Behandlungsmethoden zur Förderung Ihrer Gesundheit, sondern blicken auch auf eine mehr als 40-jährige Praxiserfahrung zurück. Uns ist wichtig, uns stets ein ganzheitliches Bild von Ihnen als Patientin oder Patient machen zu können, damit unsere Behandlungsmethoden Ihre körpereigenen Fähigkeiten zur Selbstheilung aktivieren oder unterstützen können.
Sie haben Fragen zu einzelnen Therapien? Bitte sprechen Sie uns gerne darauf an.
Die Praxis
In unserem Video können Sie unsere Praxis ausführlich kennen lernen. Thomas Stümpfl nimmt Sie mit auf einen virtuellen Rundgang.
Dabei stellt er Ihnen unsere verschiedenen Behandlungsmethoden vor, zeigt Ihnen unsere Räumlichkeiten und Sie lernen nebenbei unser tolles Therapeuten-Team kennen!
Hinweis für gesetzlich und privat versicherte Patienten
Wir behandeln sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten.
Wie Sie wissen, dürfen die Leistungen des Heilpraktikers, im Gegensatz zum Arzt, in der Regel nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, obwohl eigentlich beide Berufsgruppen zur „Ausübung der Heilkunde“ in Deutschland zugelassen sind. Sofern Sie die Abrechnungen nicht privat bezahlen möchten, können die Leistungen eines Heilpraktikers jedoch über
- die private Krankenversicherung oder
- eine entsprechende private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Versicherung
von Ihnen eingereicht und abgerechnet werden. Hier liegt die GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985) zugrunde.